Für Tiere. Für Menschen. Für München und Umgebung.

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Die Stiftung Tierschutz München wurde im Jahr 2007 vom Tierschutzverein München e.V. gegründet.

Sie fördert in München und Umgebung ausgewählte Tierschutzprojekte und unterstützt sozial bedürftige Halter bei der akut notwendigen tierärztlichen Versorgung ihrer Tiere. Dabei kann die Stiftung von der jahrzehntelangen Erfahrung des Tierschutzverein München e.V. profitieren, um Hilfe für Tiere zu organisieren. 

Zweck der Stiftung Tierschutz München ist es, bessere Lebensbedingungen für Tiere zu ermöglichen. Dabei richten wir uns gegen jede Art von Tierquälerei und Misshandlung. Unsere langjährige und kompetente Erfahrung im Tierschutz ermöglicht dem Stiftungs-Kuratorium die sorgfältige Auswahl förderungswürdiger Projekte. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen sowie die Spendengelder fließen unmittelbar in die Förderprojekte,
da sowohl der Vorstand als auch das Kuratorium ehrenamtlich arbeiten.

Was ist eine Stiftung?

Steuerliche Vorteile bei Zustiftungen und steuerliche Vorteile bei Spende

Die Stiftung Tierschutz München ist als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt, weshalb sowohl Zustiftungen als auch Spenden steuerlich begünstigt sind. 

Bei einer Stiftung wird das Stiftungskapital auf Dauer gewinnbringend angelegt, um den Stiftungszweck nachhaltig zu erfüllen. Für die Erfüllung des Stiftungszweckes werden ausschließlich Erträge aus dem Stiftungskapital verwendet. Das Stiftungsgrundvermögen muss unangetastet erhalten bleiben. Jede natürliche oder juristische Person, können sich als Zustifter an der Stiftung beteiligen und damit das Vermögen der Stiftung erhöhen. 

Mit einer Zustiftung, die ab einer Höhe von € 5.000 möglich ist, erhöhen Sie das Stiftungskapital. Die Zustiftung wird daher auch auf Dauer gewinnbringend angelegt und unterstützt damit die Stiftung Tierschutz München langfristig.

Die Zustiftung kann bei einer Verteilung auf 10 Jahre bis zu 1 Million Euro, bei zusammen veranlagten Ehegatten bis zu 2 Millionen Euro, als Sonderausgabe geltend gemacht werden (§10b Abs. 1a EStG).

Wird ein Teil einer Erbschaft der Stiftung Tierschutz München vermacht, zahlen die Erben für diesen Anteil keine Erbschaftsteuer. 

Überlassen Erben innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren nach dem Todesfall der Stiftung einen Teil der Erbschaft, schulden sie hierfür keine Erbschaftsteuer und erhalten die für den überlassenen Betrag gezahlte Erbschaftsteuer wieder zurück (§29 Abs. 1 Nr.4 ErbStG).

Die als Spende zugedachten Beträge können im Rahmen des §10b Abs. 1 EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Im Gegensatz zu einer Zustiftung werden die Spenden für den Stiftungszweck zeitnah verwendet und fließen nicht in das Stiftungsvermögen.

Tierschutzprojekte, die von uns gefördert werden:

Tierärztlich versorgt werden Haustiere, deren Halter sich eine Tierarztbehandlung nachweislich nicht leisten können. Dazu unterstützt und begleitet die Stiftung Tierschutz München den Halter bei notfallmedizinischer Versorgung, Operationen oder auch längerfristiger tiermedizinischer Betreuung.

In München und Umgebung leben mehrere tausend herrenlose verwilderte Hauskatzen. Von den meisten Menschen unbemerkt, sind die Tiere auf sich selbst gestellt und Krankheiten und Hunger ungeschützt ausgeliefert. Ehrenamtliche Helfer füttern die Tiere an ausgewiesenen Futterplätzen, fangen kranke Tiere zur tierärztlichen Versorgung ein und lassen sie kastrieren. Die Stiftung Tierschutz München unterstützt durch Übernahme von Kastrationskosten sowie sonstiger notwendiger medizinischer Versorgung der freilebenden Katzen.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen!

Nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular.

Telefonisch wenden Sie sich bitte an Frau Sabine Haberhauer : 089-921 000-65

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Sie wünschen weitere Informationen? Wenden Sie sich gerne an Sabine Haberhauer

Egal ob als Zustiftung oder Spende, jede Geldzuwendung ist ein Baustein für unsere Tierschutzprojekte!

Stiftungskonto:

Stadtsparkasse München
IBAN: DE 50701500001000140176
BIC: SSKMDEMM